Sportschule Park Körper & Geist

 

      

  

 

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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportschule Park

1.)     Der Vertrag verlängert sich jeweils um die selbe Vertragsdauer, wenn er nicht 2 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

2.)     Die Sportschule Park  bietet Trainingsmöglichkeiten gemäß dem in der Schule aushängenden Stundenplan an. Änderungen sind dem Inhaber vorbehalten.

3.)       Die Aufnahmegebühr beträgt Euro 30.-. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der/den ausgewählten Sportart(en).  Die Monatsbeiträge sind im voraus zu zahlen, jeweils zum Monatsersten und zwar grundsätzlich im Abbuchungsverfahren.

4.)      Sofern sich ein Mitglied mit laufenden Beiträgen in Höhe von insgesamt mindestens zwei Monatsbeiträgen im Rückstand befindet, kann der Club den Vertrag fristlos kündigen und Schadenersatz geltend machen.

5.)      Der Club übernimmt keine Haftung für Schäden auf Grund von Unfällen während des Trainings sowie für im Club abhanden gekommene Gegenstände, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. 

6.)       Jedes Mitglied hat das Unfallrisiko beim Training selbst zu tragen. 

7.)       Arbeits- und Sportunfähigkeitsbescheinigungen sind kein Grund zur vorzeitigen Kündigung. 

8.)      Ein einmaliges Probetraining ist kostenlos möglich. Hierzu wird keine spezielle Ausrüstung benötigt.

9.)   Die Mitglieder sind verpflichtet, sich der jeweiligen Kleiderordnung einer Sportart anzupassen. Davon ist lediglich das Probetraining ausgeschlossen.

10.)   Die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen, sondern wird durch eine inhaltlich gleichbedeutende und gesetzlich aktuelle Klausel ersetzt.

 

 
Kontakt    Meister Park   AGB    TAEKWONDO AKTUELL     Trainingszeiten   Tel.: 0711-640 12 35      
Inhaber: Dr. h.c. Park Soo Nam, Einzelfirma, Copyright © 2002 Sportschule Park Stand: 17. Juni 2010